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Bildungsprämien-Beratung
Kontakt: 0941 791593 EMail: ekarosser[at]parasol.de 1. Prämiengutschein: Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500,00 €, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Jede anspruchsberechtigte Person kann einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr beantragen. Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt. 2. Weiterbildungssparen (Spargutschein): Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. 3. Weiterbildungsdarlehen: Es kann ohne Einkommensbegrenzungen in Anspruch genommen werden. (Die entsprechende Verordnung ist noch nicht in Kraft.) Jeder Interessent muss an einer Pflichtberatung teilnehmen. Wir, ParaSOL e.V., sind Beratungsstelle in Regensburg mit der Beratungstätigkeit seit 1.1.2009. |
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