Bildungsprämien-Beratung
Kontakt:
0941 791593

EMail: ekarosser[at]parasol.de


_Info für Teilnehmer

_Für Bildungsanbieter
Zu den Instrumenten der Bildungsprämie gehören:
1. Prämiengutschein:
• Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu
einem maximalen Betrag von 500,00 €, wenn mindestens die gleiche Summe
als Eigenanteil geleistet wird.
• Jede anspruchsberechtigte Person kann einen Prämiengutschein pro
Kalenderjahr beantragen.
• Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt.
2. Weiterbildungssparen (Spargutschein):
• Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle
erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.
• Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
3. Weiterbildungsdarlehen:
• Es kann ohne Einkommensbegrenzungen in Anspruch genommen werden. (Die entsprechende Verordnung ist noch nicht in Kraft.)   

Jeder Interessent muss an einer Pflichtberatung teilnehmen.
Wir, ParaSOL e.V., sind Beratungsstelle in Regensburg mit der Beratungstätigkeit seit 1.1.2009.